Persönliche Erklärung nach §31 GO zur zweiten und dritte Beratung der Gesetzentwürfe zum Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes

Ich halte beide zur Abstimmung vorgelegten Gesetzentwürfe bezgl. der Beschneidung von Jungen für ungeeignet, dem komplexen Thema und den darin innewohnenden Zielkonflikten gerecht zu werden.

Meiner Meinung nach wäre eine Art Moratorium besser gewesen, um  mehr Zeit zu haben, um mit allen Beteiligten eine Vorgehensweise zu suchen, die das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und das Recht auf freie Religionsausübung besser ausbalanciert.

Die Zirkumzision ist kein "kleiner Eingriff". Sie verursacht bei Nichtbetäubung erhebliche Schmerzen und führt zum unwiderruflichen Verlust eines zwar kleinen Teils des Körpers, der jedoch mit zu den erogensten Zonen zählt.

Andererseits kann einer Jahrtausende  alten Tradition, die für zwei Weltreligionen (Judentum und Islam) identitätsstiftend ist, nicht mit Mitteln des Strafrechts begegnet werden. Ein gesetzliches Verbot der Beschneidung von Jungen vor dem 14. Lebensjahr würden viele jüdische und muslimische Mitbürgerinnen und Mitbürger als diskriminierend und Angriff auf ihr Recht auf Religionsausübung auffassen. Außerdem wäre zu befürchten, dass Beschneidungen dann im Ausland oder unter bedenklichen Bedingungen im Verborgenen stattfinden.

Ich werde deshalb den Gesetzentwurf, der ein Beschneidungsverbot für unter 14jaehrige Jungen vorsieht, ablehnen.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung versucht zwar, aufgrund der Verunsicherung, die durch das "Kölner Urteil" ausgelöst wurde, Rechtssicherheit herzustellen. Er birgt aber die Gefahr, dass hinterfragungswürdige Praktiken der Beschneidung als staatlich akzeptiert festgeschrieben werden.

Werden die Änderungsanträge zu diesem Gesetzentwurf, die eine Tolerierung der Beschneidung an die Einhaltung weiterer Bedingungen knüpfen und eine Überprüfung des Gesetzes nach einer gewissen Frist einfordern und damit die Vorläufigkeit dieser Regelung betonen, nicht angenommen, werde ich auch diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen sondern mich der Stimme enthalten.

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