Rede: Rechte indigener Völker stärken
Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Antrag auf Ratifizierung der ILO-Konvention 169 ist bereits der vierte derartige Vorstoß, den ich in meiner Zeit als Abgeordneter aktiv vorantreibe. Wäre die vorgezogene Bundestagswahl 2005 den damaligen großen Bremsern und Bedenkenträgern – Wolfgang Clement und Otto Schily – nicht in letzter Minute zur Hilfe gekommen, dann hätte es noch unter Rot-Grün geklappt, diese wichtige Konvention zu ratifizieren. Unter der Kanzlerschaft von Angela Merkel gab es dann leider keine Chance mehr.
Obwohl die Gefahr droht, dass auch dieser Antrag an den Koalitionsfraktionen – CDU/CSU und FDP – scheitert, markiert er doch einen Meilenstein: Denn zum ersten Mal macht auch die SPD-Fraktion geschlossen mit. Bei den letzten beiden Anläufen hatten nur wir Grünen und die Linke die Ratifizierung der ILO-Konvention 169 unterstützt. Jetzt ist es die gesamte Opposition, die sich mit Nachdruck für die Stärkung der Rechte der indigenen Völker einsetzt. Und sollte unser Antrag diesmal nicht durchkommen, dann holen wir ihn nach der nächsten Bundestagswahl gleich wieder aus der Schubladen und werden ihn eben dann – bei hoffentlich anderen Mehrheitsverhältnissen – zum Erfolg führen.
In unserem aktuellen Antrag haben wir gemeinsam mit der SPD erneut deutlich gemacht, wie Indigene sowohl in ihren Grundrechten aber auch in ihren kulturellen Rechten in vielen Regionen der Welt bedroht sind und welchen wichtigen Beitrag die ILO-Konvention zur ihrem Schutz leisten kann.
Ich erlebe in den Debatten aber immer die gleichen vorgeschobenen Argumente, die gegen eine Ratifikation ins Feld geführt werden. Die ILO-Konvention würde sich gar nicht an Deutschland richten, weil es selbst keine indigene Bevölkerung hätte. Es sei deshalb allein die Verpflichtung von Ländern mit indigener Bevölkerung, die Konvention umzusetzen und für Rechtssicherheit zu sorgen.
Hinter dieser Argumentation stehen natürlich handfeste Wirtschaftsinteressen, nämlich nach größtmöglicher Investitionssicherheit deutscher Firmen im Ausland. In der Debatte über unseren Antrag im Entwicklungsausschuss hat eine Kollegin der Union sogar unverhohlen zugegeben, dass man eine Ratifizierung der ILO-Konvention ablehne, weil sie die Aktivitäten von deutschen Investoren in Gebieten mit indigener Bevölkerung einschränken könnte.
Oft sind es aber gerade die Interessen ausländischer Konzerne, zum Beispiel an den Bodenschätzen unter den Stammesgebieten indigener Gruppen, die die Lebenswelt der dort lebenden Menschen bedrohen. Auch das Interesse privater Akteure an CO2-Zertifikaten kann den Lebensraum Indigener gefährden. So ist nach Berichten aus Asien, Afrika und Lateinamerika die Einbeziehung des Waldes in den Emissionshandel durch REDD+ ein Anreiz für Firmen, Waldgebiete zu erwerben und in manchen Fällen, wie bspw. in Indonesien, die in ihm lebende Bevölkerung zu vertreiben. Noch ist die Partizipation der WaldbewohnerInnen bei der Umsetzung von REDD+ unzureichend und es fehlen die Governance-Strukturen, inklusive Sanktions- und Beschwerdemechanismen, die in der Lage wären, Vertreibung Einhalt zu gebieten. Auch Landnutzungskonkurrenzen im Agrarbereich führen zu Verstößen gegen die Rechte Indigener bspw. aufgrund des ausgeweiteten Anbaus von Ölpalmen, Zuckerrohr (Bioethanol) oder Soja für die Biodiesel – Produktion.
Ein prominentes Beispiel dafür, wie Großprojekte, die u.a. durch ausländisches Kapital finanziert werden, Indigene Lebensräume zerstören und wie diese über Jahre und bis an den Rand ihrer Möglichkeiten dagegen kämpfen, ist das Ringen um das Belo Monte-Projekt am Xingu-Fluss im brasilianischen Amazonasbecken. Hier soll der drittgrößte Staudamm der Erde gebaut werden. Die in Brasilien gegen das Staudammprojekt kämpfenden Kayapó-, Assurini- und Juruna-Indigenen warnen seit Jahren vor der Zerstörung von Schutzgebieten und Regenwaldflächen und davor, dass die Lebensweise und -grundlage indigener Völker bedroht sind. Zu befürchten ist, dass die Bevölkerung nicht profitiert, sondern die Schäden den Nutzen bei weitem übersteigen. Beim Bau sind deutsche und europäische Firmen beteiligt, wie beispielsweise Voith Hydro, ein Joint Venture von Voith und Siemens, der französische Alstom Konzern, Österreichs Andritz, die Daimler AG und die Münchener Rück Versicherung.
Zwar haben viele Ländern mit indigener Bevölkerung, vor allem in Zentral- und Südamerika, die ILO-Konvention bereits ratifiziert. Zwischen der Ratifizierung einer Konvention und ihrer tatsächlichen Umsetzung klafft aber gerade in ärmeren Ländern eine Lücke, die sich ausländische Unternehmen nicht selten zu Nutze machen, um ihre wirtschaftlichen Interesse gegen Indigenenrechte durchzusetzen.
Deshalb ist es so wichtig, dass auch andere Länder die ILO-Konvention 169 ratifizieren. Hätte Deutschland sie bereits ratifiziert, wären auch Geschäfte wie das der Westdeutschen Landesbank, die Finanzierung einer Öl-Pipeline in Ecuador mit gravierenden Auswirkungen auf die Lebensbedingungen Indigene Gruppen, sicher erschwert worden.
In der Diskussion im Entwicklungsausschuss kam von Seiten der Koalition auch das Argument, dass man über die deutschen Entwicklungszusammenarbeit ja bereits viel für den Schutz indigener Völker täte und eine Ratifizierung der Konvention schon aus diesem Grund überflüssig sei.
Ich finde, wir EntwicklungspolitikerInnen sollten die Wirkung unseres Politikfeldes nicht überschätzen. Solche punktuellen Willensbekundungen zum Schutz Indigener Gruppen im Menschenrechtskonzept des Entwicklungsministeriums sind zwar gut und wichtig - internationale Verpflichtungen, die dann für die gesamte deutsche Außenpolitik handlungsleitend wären, also auch für die Außenwirtschaftsförderung und die deutsche Handelspolitik, sind besser.
Die Niederlande und Spanien, Länder in unserer unmittelbaren Nachbarschaft, in denen es auch keine indigenen Gruppen gibt, haben es uns vorgemacht und die ILO-Konvention längst ratifiziert.
Seit Januar 2013 ist Deutschland für die kommenden drei Jahre Mitglied des UN- Menschenrechtsrates und damit zur Einhaltung und Umsetzung höchster Menschenrechtsstandards verpflichtet. Es stünde uns in dieser wichtigen Funktion gut zu Gesicht, wenn wir diese wichtige Menschenrechtskonvention durch eine Ratifizierung im deutschen Bundestag unterstützen würden.