Ja zu Menschenrechtsnormen für transnationale Unternehmen
In einem am 17.3.2005 vom Bundestag beschlossenen Antrag begrüßen die Koalitionsfraktionen den zurzeit in der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen geführten Dialogprozess um möglichst verbindliche UN-Normen für transnationale Unternehmen. Die Globalisierung braucht ökologische und soziale Leitplanken. Die in der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen diskutierten UN-Normen für transnationale Unternehmen können zu einem wichtigen Baustein für einen Ordnungsrahmen der globalisierten Weltwirtschaft werden.
Zusätzlich müssen Regierungen dafür Sorge tragen, dass Rahmenbedingungen geschaffen werden, in denen Unternehmen menschenrechtlich vertretbar wirken können. Der Zivilgesellschaft kommt in diesem Zusammenhang eine entscheidende Rolle bei der Überwachung und Umsetzung von mehr Transparenz auf Seiten von Unternehmen und Regierungen zu.
Für den Schutz der Menschenrechte sind in erster Linie die Nationalstaaten verantwortlich. In der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 sind aber auch die Individuen sowie alle Organe der Gesellschaft verpflichtet, zur Verwirklichung der Menschenrechte beizutragen – und dazu zählt auch die Wirtschaft.
Gewaltökonomien in Afrika sind eine Ursache massiver Menschenrechtsverletzungen auf diesem Kontinent. Im Zeitalter der Globalisierung haben sich gigantische transnationale Unternehmen herausgebildet, von denen einige mehr Kapital besitzen als alle Staaten Afrikas zusammen. Unternehmen, die ihren Profit auch aus Zwangsarbeit oder ausbeuterischer Kinderarbeit ziehen – oder Unternehmen, die beim Goldabbau ganze Flüsse mit Quecksilber vergiften und Menschen schwer schädigen, die aus diesen Flüssen ihr Trinkwasser gewinnen.
Es ist deshalb folgerichtig, dass die Vereinten Nationen – genauer gesagt die Unterkommission zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte einen Entwurf für UN-Normen für transnationale Unternehmen vorgelegt hat.