Zuckermarktordnung: Brasilien 2:0 gegen EU/USA
Anlässlich des gestrigen Schiedsspruchs der WTO zum Zuckerstreit erklärt Thilo Hoppe, entwicklungspolitischer Sprecher:
Brasilien führt 2:0 gegen EU/USA. Zunächst hat die WTO die US-Baumwollsubventionen als rechtswidrig erklärt, gestern nun kam das schriftliche Urteil gegen das Dumping der EU-Zuckerwirtschaft. Brasilien hat beide Fälle vor das WTO-Schiedsgericht gebracht. Die EU und die USA sollten nicht in Berufung gehen und auf Zeit spielen. Ein solches Vorgehen würde die unfairen milliardenschweren Subventionen, die die Existenzgrundlage von Millionen Menschen in den Entwicklungsländern zerstören, nur weiter verlängern.
Die EU sollte das WTO-Urteil zügig umsetzen. Eine Steilvorlage dafür hat EU-Agrarkommissar Fischler im Juli mit seinem Reformvorschlag zur europäischen Zuckermarktordnung bereits gegeben. Um WTO-Konformität zu erreichen, müssen die Subventionen aber noch stärker reduziert werden. Eine nachhaltige Zuckermarktreform sollte sich an den entwicklungspolitischen Auswirkungen messen und gleichzeitig durch die Ausgestaltung des Quotensystems in Europa ökologische und soziale Anreize setzen.
Die EU wirft jährlich über fünf Millionen Tonnen überschüssigen Zucker auf den Weltmarkt, obwohl die Herstellungskosten ein Vielfaches über denen der Wettbewerber im Süden liegen. Diese Praxis muss ein Ende finden, auch im Interesse der europäischen Verbraucher und Steuerzahler. Die EU kann mit einer schnellen Umsetzung des WTO-Urteils internationale Führungsstärke zeigen. Ist sie bereit zu handeln und die europäische Zuckermarktordnung schnell und gründlich zu reformieren, dann kann sich die USA bei Baumwolle kaum widersetzen.
Bisher gibt es nur einen Gewinner: den Schiedsrichter. Durch die jüngsten WTO-Urteile wird den doppelten Standards im Dienste der Reichen, die von Freihandel reden und Protektionismus betreiben, der Kampf angesagt. Dies ist gut für die Legitimität des internationalen Handelssystems. Verbindliche und durchsetzbare Regeln sind die erstrebenswerte multilaterale Alternative zum Recht des Stärkeren.