Übergangsabkommen mit den Staaten Afrikas und des Pazifik dürfen nicht zur Zwangsjacke werden
Zum Inkrafttreten der Interimsabkommen zwischen der Europäischen Union und vielen Staaten Afrikas und der Pazifik-Region erklärt Thilo Hoppe, Leiter der AG Globalisierung, Global Governance und Welthandel:
Da der zum 31.12.2007 angepeilte Abschluss von Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPAs) zwischen der Europäischen Union und den sogenannten AKP-Staaten (Afrika, Karibik, Pazifik) nur mit der karibischen Regionalregion gelungen ist, haben viele Staaten Afrikas und der Pazifik-Region mit der EU in letzter Minute Interimsabkommen zur Liberalisierung des Güterhandels abgeschlossen, um den Zugang zum europäischen Markt nicht zu gefährden. Aufgrund der Pokermentalität aller Verhandlungspartner – Druck und Drohungen seitens der Europäischen Union, Aussitzversuche seitens der AKP-Staaten – sind viele dieser Interimsabkommen mit heißer Nadel gestrickt worden und bergen nicht zu unterschätzende Risiken. Einige Länder sind Liberalisierungsverpflichtungen eingegangen, die weit über das hinausgehen, was von der Welthandelsorganisation (WTO) gefordert wird. Wenn über 90 Prozent der Zölle für Importe aus der EU ganz abgeschafft werden sollen und der Rest mit sofortiger Wirkung eingefroren wird, gibt dies den Entwicklungsländern noch weniger Möglichkeiten, sich gegen Dumping-Fluten und übermächtige Konkurrenz aus der EU zu wehren. Weder ein ausreichender Schutz der heimischen Landwirtschaft vor subventionierten EU-Agrarexporten noch die gezielte Förderung neuer, noch verletzlicher Wirtschaftszweige lassen sich so gewährleisten.
Die durch enormen Druck zu Stande gekommen Interimsabkommen dürfen jetzt nicht zur Zwangsjacke werden. Im weiteren Verhandelungsprozess, der zu wirklich entwicklungsfreundlichen Wirtschaftspartnerschaftsabkommen führen soll, müssen Korrekturen und Anpassungen möglich sein, wenn sich herausstellen sollte, dass Liberalisierungen in einigen Sektoren zu sozialen und ökologischen Verwerfungen führen und nachhaltige Entwicklung behindern. Insbesondere die Auswahl und der Umfang der Produkte, die vollständig liberalisiert werden sollen, müssen noch verändert werden können. Dies ist besonders für jene Länder wichtig, die bilaterale Übergangsabkommen abgeschlossen haben, sich aber in größere Regionalgruppen eingliedern wollen, die zu solch weitgehenden Liberalisierungen nicht bereit sind.