Reform der Entwicklungspolitik: Fusionsmodelle ersetzen kein Gesamtkonzept

Zur Vorstellung der Studie der Unternehmensberatung PricewaterhouseCoopers (PwC) zur Reform der finanziellen und technischen Entwicklungszusammenarbeit erklären Ute Koczy, entwicklungspolitische Sprecherin, und Thilo Hoppe, Vorsitzender des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung:

Das Ziel einer Reform muss die Erhöhung der Wirksamkeit auf allen Ebenen sein. Damit die Entwicklungszusammenarbeit eine stärkere Durchschlagskraft erlangt, müssen Institutionen und Verfahren besser koordiniert werden. Mehr Steuerung durch das Ministerium, ein deutlich flexibilisierter Einsatz von Personal, Technik und Geld sowie eine verbesserte Praxis vor Ort sind Voraussetzung für die Umsetzung der Millenniumsentwicklungsziele. Die Effizienz der Entwicklungszusammenarbeit lebt von der gesellschaftlichen Beteiligung der Menschen vor Ort und vom gegenseitigen Respekt. Nur so sind entwicklungspolitische Maßnahmen nachhaltig. Mehr Transparenz und eine strikte gegenseitige Rechenschaftspflicht müssen durch die Strukturen in der Durchführung gezielt gefördert werden.

Das vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in Auftrag gegebene Gutachten enttäuscht, denn es beschränkt sich ausschließlich auf die Zusammenlegung von technischer (GTZ) und finanzieller (KfW-Entwicklungsbank) Zusammenarbeit. Es gibt nur eine sehr eingeschränkte Antwort auf komplexe Herausforderungen, die sich mit Bezug auf mehr Qualität und Effizienz in der deutschen bilateralen und multilateralen Entwicklungszusammenarbeit stellen.

Ein weiteres Manko der Studie von Pricewaterhouse Coopers (PwC) ist, dass sie sieben Modelle für eine Institutionenreform benennt, aber nur drei davon intensiv diskutiert. Alle drei Favoriten sind Fusionsmodelle. Vorschlägen, die auf eine Verbesserung der Kooperation zwischen GTZ und KfW und schon jetzt auf eine größere Flexibilität bezüglich der Haushaltstitel von technischer und finanzieller Zusammenarbeit zielen, wurde zu wenig Beachtung geschenkt.

Eine Fusion von KfW und GTZ kann überhaupt nur in Erwägung gezogen werden, wenn die Vorteile aus einem Zusammenschluss die Kosten und Nachteile klar übertreffen. Die bisherigen Vorschläge lassen dies nicht in ausreichendem Maße erkennen.

Die wichtige Frage nach der Erhöhung der Steuerkapazität des BMZ, genauso wie die Frage nach einer einheitlichen Vertretung in den Partnerländern, das heißt nach der konsequenten Verlagerung der Entscheidungsstrukturen, bleiben unbeantwortet.

Wir begrüßen, dass das PwC-Gutachten die Debatte um eine bessere Aufstellung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit eröffnet und sehen darin die Gelegenheit, die Instrumente der Entwicklungszusammenarbeit einer grundlegenden Überprüfung zu unterziehen. Der Bundestagsausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung wird in seiner Sondersitzung am 7. September das PwC-Gutachten ausführlich diskutieren und entscheidende Impulse für weitere Weichenstellungen liefern müssen.