Nur ein vollständiges Verbot von Streumunition ist ein humanitärer Fortschritt
Anlässlich der Forderung von Entwicklungshilfeministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul nach einer Anti-Streubomben-Konvention erklären Winfried Nachtwei, sicherheits- und abrüstungspolitischer Sprecher, und Thilo Hoppe, Leiter der AG Globalisierung, Global Governance und Welthandel:
Wir begrüßen, die Forderung von Entwicklungshilfeministerin Wieczorek-Zeul für die internationale Ächtung und ein Verbot für die Produktion, den Handel und die Verwendung dieser Terrorwaffen anlässlich der internationalen Konferenz für eine Anti-Streubomben-Konvention in Wien. Allerdings betreibt die Entwicklungshilfeministerin Augenwischerei: In ihrem Koalitionsbeschluss behält sich die Bundesregierung weiterhin den Einsatz von Streumunition vor und will nur "für Zivilisten gefährliche Streumunition" mit einer Blindgängerrate von über einem Prozent abschaffen. Das ist ein politisches Doppelspiel und humanitäre Schönfärberei. Es gibt keine "ungefährliche" Streumunition. Jede Berührung kann tödlich sein. Wir brauchen eine völkerrechtliche Ächtung und ein Verbot jeglicher Streumunition.
Faktisch bedeutet der Vorschlag der Bundesregierung, dass Streumunition weiter eingesetzt werden darf. Leidtragende von Streumunition ist vor allem die Zivilbevölkerung. Nach dem Ende der Kampfhandlungen können mit Streumunition verseuchte Gebiete nur unter Lebensgefahr genutzt werden. Jedes Kind muss 100-prozentig damit rechnen, dass auf dem Feld, hinter einem Busch oder Stein ausgerechnet jene Munition liegt, die sich mit einer Wahrscheinlichkeit von 1 Prozent nicht selbst entschärft hat. Auf den mit Streumunition verseuchten Gebieten ist eine nachhaltige Entwicklung nicht möglich. Nicht-explodierte Streumunition wirkt wie die im Ottawa-Vertrag geächteten Anti-Personenminen. Deshalb muss sie auch wie Anti-Personenminen geächtet werden. Die Bundesregierung muss dem belgischen Vorbild folgen und sich wie von der österreichischen Regierung auf der Konferenz in Wien angekündigt, endlich zu einem vollständigen Verbot von Streumunition bekennen. Einen entsprechenden Antrag haben wir im Bundestag bereits vor geraumer Zeit eingebracht.