Nein zur Wiedereinführung der Todesstrafe in Guatemala
Zur Wiedereinführung der Todesstrafe in Guatemala erklären Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und menschenrechtspolitischer Sprecher, und Thilo Hoppe MdB:
Wir fordern den Präsidenten Guatemalas, Álvaro Colom, auf, sich an internationales Recht und interamerikanische Abkommen zu halten. Die Todesstrafe schafft weder innere Sicherheit noch beendet sie die grassierende Straflosigkeit in dem zentralamerikanischen Staat. Die Todesstrafe ist eine grausame und inhumane Form der Bestrafung, sie verstößt gegen die Menschenrechte und muss abgeschafft werden. Mit der Wiedereinführung der Todesstrafe torpediert Guatemala die Bemühungen der VN-Generalversammlung zu einer weltweiten Abschaffung der Todesstrafe. Einem Moratorium hatte Guatemala paradoxerweise vor einigen Monaten in der VN-Generalversammlung noch zugestimmt.
Guatemala hat die Todesstrafe nie formell abgeschafft. Wegen eines Urteils des Interamerikanischen Gerichtshofs von 2005 durften jedoch keine Urteile vollzogen werden. Der Gerichtshof hatte beanstandet, dass in Guatemala keine Begnadigung von Verurteilten möglich sei. Durch eine Gesetzesänderung vom 12.2.2008 wurde dem Präsidenten dieses Begnadigungsrecht zugesprochen.
Im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen im Herbst 2007 haben sich sowohl Álvaro Colom von der Mitte-Links Partei UNE als auch sein Hauptkonkurrent, der rechtskonservative Ex-General Otto Pérez Monlina, für die Todesstrafe ausgesprochen. Der seit Mitte Januar amtierende Präsident Colom hat angekündigt, dass er keinen der derzeit 19 zum Tode Verurteilten begnadigen will.
Das Engagement Coloms für die Wiederanwendung der Todesstrafe wirft einen Schatten auf die neue Mitte-Links-Regierung, mit der große Hoffnung auf mehr Rechtsstaatlichkeit und soziale Reformen verbunden waren.