Konkrete Umsetzung des „Rechts auf Nahrung“ vorantreiben

Anlässlich des gestrigen Globalisierungsgespräches mit Jean Ziegler, Renate Künast und Michael Windfuhr in der grünen Bundestagsfraktion, erklärt Thilo Hoppe, Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung:

Um Hunger effizient zu bekämpfen, müssen die 2004 verabschiedeten Leitlinien zum Menschenrecht auf Nahrung jetzt von den Entwicklungsländern konkret umgesetzt werden. Die Leitlinien stellen einen wichtigen politischen Fortschritt dar, weil sie das Recht auf Nahrung klar definieren und damit die internationale Rechtssetzung vorantreiben. Nach und nach müssen wir zu einer Einklagbarkeit dieser Rechte kommen, um dem Hunger weltweit ein Ende zu bereiten.

Es ist ein Skandal, dass alle 5 Sekunden ein Kind unter 10 Jahren verhungert, obwohl genug Nahrungsmittel angebaut werden, um weltweit mehr als das Doppelte der Menschen zu ernähren, die heute auf der Erde leben.

Lebensmittel sollen als Mittel des Lebens geachtet werden und weniger Mittel des Geschäftemachens sein. Selbst Nahrungsmittelhilfen werden heute häufig zur Beseitigung von Marktüberschüssen in den reichen Ländern, vor allem den USA, eingesetzt. Manchmal sollen sie sogar dazu dienen, die weltweite Durchsetzung von genmanipulierten Produkten voranzutreiben. Dem ist eine klare Absage zu erteilen. Das Agieren von Nahrungsmittelkonzernen, das internationale Schuldenproblem und die Dumpingpolitik der EU sind Faktoren, die die weltweite Hungerkrise zuspitzen. Oft stehen die Auflagen des Internationalen Währungsfonds und Freihandelsvereinbarungen in krassem Widerspruch zum Recht auf Nahrung.

Wir müssen an all diesen Fronten kämpfen, damit die Zahl der Hungernden nicht weiter steigt, sondern endlich im Sinne der Millenniumziele reduziert werden kann. Die Leitlinien des Menschenrechts auf Nahrung, an deren Erarbeitung Renate Künast als Ministerin federführend mitgewirkt hat, stellen ein wichtiges Werkzeug dafür dar.