Hungerkrise im Sahel: Schnelle Hilfe statt Gerangel um Zuständigkeiten
Zur sich zuspitzenden Hungerkrise in der Sahelzone erklärt Thilo Hoppe, Sprecher für Welternährung:
Hätte die internationale Gemeinschaft im vergangenen Jahr schneller und beherzter auf die Hilfsappelle von UN-Generalsekretär Ban Ki Moon und der betroffenen Länder reagiert, könnten zigtausende Menschen, die am Horn von Afrika verhungert sind, noch leben.
In der Sahelzone droht nun eine Neuauflage dieses Trauerspiels. Anhaltende Dürre, die Rückkehr von vielen Arbeitsmigrantinnen und -migranten und Söldnern aus Libyen und der Elfenbeinküste sowie die Kampfhandlungen im Norden Malis haben zu einer gefährlichen Zuspitzung der in dieser Region ohnehin schon chronischen Ernährungskrise geführt.
Verzweifelt machen die Vereinten Nationen darauf aufmerksam, dass von den dringend erbetenen 724 Millionen Dollar, die zur Eindämmung der Ernährungskrise und Verhinderung einer dramatischen Hungersnot benötigt werden, erst die Hälfte zusammengekommen sind.
Die Bundesregierung hat auf diese neue Krise in der Sahelzone zwar schneller reagiert als vor einem Jahr auf die Hungersnot in Ostafrika, aber sie kann und muss bei weitem mehr tun. Hilfszusagen in Höhe von 25 Millionen Euro reichen nicht aus.
Vor allem muss sofort der Streit zwischen Auswärtigem Amt und Entwicklungsministerium über die Zuständigkeit für die Not- und Übergangshilfe beigelegt werden. Es kann nicht sein, dass die von den Ministern Westerwelle und Niebel übers Knie gebrochene und nach wie vor umstrittene und nicht umgesetzte Aufgabenverlagerung dazu führt, dass Gelder für dringend benötigte Hilfsmaßnahmen in den Krisengebieten nicht umgesetzt werden. Für bereits begonnene Projekte sowohl am Horn von Afrika als auch in der Sahelzone ist noch immer nicht über die Anschlussfinanzierung entschieden worden.
Es wäre besser, die Neuordnung der Zuständigkeiten vorerst ad acta zu legen, die entwicklungsorientierte Not- und Übergangshilfe beim Entwicklungsministerium zu belassen und so schnell wie möglich die Gelder freizugeben.