Busan-Erklärung: China hat unterschrieben - aber mit vielen Vorbehalten
Auf der internationalen Entwicklungskonferenz von Busan (4. High Level Forum on Aid Effectiveness) ist es in letzter Minute doch noch gelungen, China zur Unterzeichnung der Schlusserklärung zu bewegen. Vor allem Gastgeber Korea hatte sich massiv dafür eingesetzt, die Chinesen wieder zurück an den Verhandlungstisch zu holen.
Dies gelang mit dem Trick, eine Passage in die Schlusserklärung einzubauen, die es China (und auch Indien) ermöglichen, die Vereinbarungen der vorangegangenen Entwicklungskonferenzen von Paris (2005) und Accra (2008) nicht mittragen zu müssen und selbst die Ergebnisse von Busan lediglich als unverbindliche Empfehlungen zu bewerten.
Diese "Unverbindlichkeitsklausel" für China und Indien machte es dann auch möglich, die Rolle der Zivilgesellschaft in der Schlusserklärung etwas stärker zu betonen, als dies im vorletzten Entwurf des Abschlusskommuniqués vorgesehen war.
Bild: Thilo Hoppe, Ska Keller (MdEP) und die Grüne Entwicklungsministerin Finnlands, Heidi Hautala, in Busan
Ob sich nun durch die Busan-Erklärung China und Indien tatsächlich auf einen Weg begeben haben, der zu einer stärkeren Integration in die Gebergemeinschaft führt, bleibt abzuwarten. Wirklich festgelegt haben sich die beiden neuen Geber nicht. Und all die Bemühungen, ihnen viele Brücken zu bauen, haben zu einer Aufweichung der Vereinbarungen geführt. Vor allem die Betonung eines menschenrechtsbasierten Entwicklungsansatzes ist dabei auf der Strecke geblieben.
Positiv hervorzuheben ist, dass zwei andere neue Akteure in der Entwicklungszusammenarbeit, Südafrika und Brasilien, nicht dem Beispiel Chinas und Indien gefolgt sind, sondern auch die in Paris und Accra beschlossenen Prinzipien akzeptiert haben.
Wie ernst dies gemeint ist wird sich allerdings - wie bei allen Unterzeichnerstaaten - in der Praxis erweisen müssen.