Bioenergieproduktion in Entwicklungsländern muss Ernährungssicherung respektieren

Zur internationalen Konferenz "Politik gegen Hunger – Bioenergie und Ernährungssicher­heit" erklärt Thilo Hoppe, Leiter der AG Globalisierung:

Um die Beschlüsse von Europäischer Union und Bundesregierung zum Ausbau der Bioenergie umzusetzen, werden neben Biokraftstoffen aus einheimischer Produktion auch Importe aus Entwicklungsländern notwendig sein. Die politische Herausforderung besteht darin, eine nachhaltige Produktion für diese Bioenergie sicher zu stellen und dafür zu sorgen, dass es nicht zu Verdrängungsprozessen kommt, die für besonders verletzliche Bevölkerungsgruppen das Recht auf Nahrung gefährden.

Dies ist jedoch leichter gesagt als getan. So geht der Ausbau von Palmölplantagen in Indo­nesien häufig zulasten des Tropenwaldes. Arbeiter auf brasilianischen Zuckerrohrplantagen klagen über die schlechten Arbeitsbedingungen und die Tortilla-Krise in Mexiko hat vor Au­gen geführt, dass ein massiver Ausbau der Mais-Ethanolproduktion in den USA negative Rückwirkungen auf die Lebensmittelpreise im Nachbarland haben kann.

Die Konferenz "Politik gegen Hunger" hat vor allem gezeigt, dass es in Hinblick auf Bio­energie noch viele ungeklärte Fragen gibt: Welchen Beitrag können Biokraftstoffe tatsäch­lich zum Klimaschutz leisten, wie kann die Ernährungssicherung in einem Zertifizierungssys­tem operationalisiert werden, wie hoch ist der Anteil der Bioenergieproduktion an den stei­genden Lebensmittelpreisen tatsächlich, wie kann die Einbeziehung von Kleinbauern in eine nachhaltige Bioenergieproduktion gewährleistet werden und kann zertifizierte Bioenergie nach WTO-Regeln bevorzugt werden? All diese Fragen gilt es dringend zu klären!

Weltweit erfolgt gegenwärtig die Weichenstellung und Standardsetzung für Produktion und Handel von Bioenergie. Wir müssen dafür sorgen, dass dies in einer transparenten und parti­zipativen Weise geschieht. Gefordert sind verbindliche Vorgaben nicht nur im Umweltbe­reich, sondern auch in Bezug auf die ILO-Kernarbeitsnormen und das Recht auf Nahrung.

Die vor kurzem im Kabinett verabschiedete "Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnung" leistet das nicht und muss deshalb nachgebessert werden.