Abstimmung über das Stammzellengesetz
Zu der am Freitag stattfindenden parlamentarischen Abstimmung über das Stammzellengesetz und die Verschiebung bzw. Aufhebung des 2002 festgelegten Stichtages erklärt Thilo Hoppe MdB:
"Als Unterzeichner des Gesetzesentwurfes von Priska Hinz (Grüne) werde ich, bei dieser vom Fraktionszwang unabhängigen Entscheidung, gegen die Liberalisierung des Stammzellengesetzes stimmen. Der von mir unterstützte Gesetzentwurf wendet sich gegen die Verschiebung (bzw. Aufhebung) des 2002 festgelegten Stichtages sowie gegen die Ausweitung des Einfuhrzwecks im Stammzellengesetz."
Weitere Unterstützer dieser Initiative gegen die Aufweichung des Stammzellengesetzes sind u.a. die Abgeordneten Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin (SPD), Dr.h.c. Wolfgang Thierse (SPD) und Josef Göppel (CSU).
Eine Ausweitung der Einfuhrregelung für embryonale Stammzellen ist nicht notwendig, da Grundlagenforschung mit den bisherigen, in Deutschland verfügbaren, embryonalen Stammzelllinien nach wie vor möglich ist. Es gibt auch keine Notwendigkeit, das Stammzellgesetz zu verändern, um damit die adulte Stammzellforschung voranzutreiben. Diese hat bereits unter den jetzigen Bedingungen bewiesen, dass sie bis zur therapeutischen Anwendung gelangen kann. Erfreulich und viel versprechend sind zudem die internationalen Fortschritte hinsichtlich der Entwicklung von Zellen mit ähnlichen Eigenschaften wie embryonale Stammzellen.
Eine einmalige Verschiebung des Stichtages wird von vielen Wissenschaftlern ohnehin für nicht ausreichend gehalten, da auch neue embryonale Stammzelllinien durch die Kultivierung genetische Veränderungen aufweisen und damit unbrauchbar werden. Es ist deshalb nicht damit zu rechnen, dass es bei einer einmaligen Verschiebung des Stichtages bleiben würde.
Stammzellforschung ist nur innerhalb ethischer und verfassungsrechtlicher Schranken gerechtfertigt. Menschliche Embryonen sind keine Zellhaufen sonder individuelles menschliches leben in einem sehr frühen Zustand, dass geschützt werden muss. Die Menschenwürde und das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit schließen eine uneingeschränkte Forschung mit embryonalen Stammzellen, menschliches Klonen und die Degradierung von Frauen zu Eizellen- oder Embryonenlieferantinnen aus.