Was können Kommunen und Städte für ein faires Beschaffungswesen tun?

Innerhalb vieler Kommunen wird seit langem über die Umwelt- und Entwicklungswirkungen der eigenen Ausgaben diskutiert. Ein wichtiger Impuls der Bemühungen um einen nachhaltigen Einkauf war die Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung, die 1992 in Rio de Janeiro stattfand. Damals beschlossen 172 Staaten mit der Agenda 21 ein Aktionsprogramm für nachhaltige Entwicklung. In der Agenda 21 werden  die Kommunen aufgefordert, aktiv zu werden. Dazu gehört auch die Einhaltung von weltweit gültigen sozialen und ökologischen Arbeitsschutzstandards.

Aktiv gegen ausbeuterische Kinderarbeit

In den vergangenen Jahren ist dabei verstärkt die Frage thematisiert worden, was Kommunen gegen die Ausbeutung von Kindern tun können. Inzwischen gibt es 111 Städte und Gemeinden, die Beschlüsse verabschiedet haben, laut denen Sie keine Produkte aus Kinderarbeit erwerben wollen. Die Initiative kommt meist von kommunalen Agenda21-Stellen, von Nichtregierungsorganisationen oder von grünen Politikern. Sie haben dafür gesorgt, dass sich Stadträte mit der Frage beschäftigen, ob auch ihre Verwaltungen von Kindern hergestellte Produkte kaufen. Ansatzpunkt für eigene Aktivitäten der Kommune ist dabei das Ausschreibungsrecht: Die ebenso schlichte wie wirksame Idee ist, in den Ausschreibungen von vorneherein  festzulegen, dass Zulieferer keine Produkte aus Kinderhand anbieten dürfen oder – noch weitgehender – menschenunwürdige Produktionsbedingungen ausschließen müssen. Ein interessantes Exempel ist beispielsweise die Vergabeordnung der Stadt Düsseldorf.

Bisher noch keine Rechtssicherheit

Bisher hat sich die Umsetzung schwierig gestaltet, weil es keine Rechtssicherheit für die Vergabepraxis der Kommunen gibt. In Deutschland ist Ausschreibungsrecht in erster Linie Teil des Wettbewerbsrechts. Umfangreiche Verordnungen regeln wie bei Ausschreibungen die wirtschaftlich günstigsten Anbieter ausgesucht werden sollen. Sozial- und Umweltklauseln sind in diesen Bestimmungen nicht vorgesehen. Sie gelten als "sachfremde" Forderungen und es ist rechtlich bisher nicht klar geregelt, ob sie überhaupt gestellt werden dürfen. Eine entsprechende EU-Richtlinie (2004/18/EG) des Europäischen Parlaments und Rates vom März 2004, die die Aufnahme sozialer und ökologischer Aspekte in das Vergaberecht fordert, wurde bisher von der Bundesregierung nicht in nationales Recht umgesetzt. Bündnis90/ Die Grünen setzen sich deswegen sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene seit langem dafür ein, das Vergaberecht zu reformieren.

Reform des Vergaberechts steht an

Anfang März 2008  ist die Bundesregierung einen ersten Schritt in die richtige Richtung gegangen. Das federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts vorgelegt, in dem explizit soziale und ökologische Kriterien aufgenommen werden. Das neue Gesetz soll noch vor der Sommerpause im Bundestag beschlossen werden. Uns Grünen geht der Gesetzentwurf aber noch nicht weit genug. Wir arbeiten deswegen an eigenen Eckpunkten für eine umfassende Reform des Vergaberechts. Diese sollen als eigener Antrag in den BT eingebracht werden.

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Foto von Benjamin Pütter

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