ALG II-EmpfängerInnen sollten Anträge zu Bildungs- und Teilhabeleistungen stellen
Der Bundesrat hat die Arbeitslosengeld II-Reform der schwarz-gelben Bundesregierung abgelehnt. Auch wenn das Gesetz nicht zu Jahresbeginn in Kraft tritt, besteht nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht ab dem 1. Januar 2011 ein Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen. Darauf weist der Auricher Bundestagsabgeordnete Thilo Hoppe in einer Pressemitteilung hin.
Hoppe empfiehlt allen Eltern im ALG II-Bezug, sich Anfang des Jahres an die Jobcenter und Optionskommunen zu wenden und einen Bedarf an Nachhilfeunterricht, Kosten der Schülerbeförderung, Ausflügen oder Schulessen anzumelden.
Fallen diese Leistungen unter § 21 Abs. 6 SGB II, kann die Bundesregierung schon heute eine entsprechende Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit veranlassen, um die Leistungen zu gewähren. Eine unbürokratische und sachgerechte Lösung ist also auch ohne Gesetzesänderung ab dem 1.1.2011 möglich.
Der Ball liegt bei der Bundesregierung, so Hoppe. Weitere Hinweise zum Rechtsanspruch zu Beginn des Jahres 2011 finden sich auf der Homepage des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes unter: http://www.der-paritaetische.de/.