Nahrungsmittelhilfekonvention
Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nahrungsmittelhilfe ist elementar wichtig und notwendig. Ich bin sicher, in diesem Punkt sind wir uns alle einig. Wenn Menschen aufgrund von politischen Konflikten, Kriegen, Naturkatastrophen oder ökonomischen Desastern keinen Zugang zu Nahrungsmitteln haben, dann ist es unsere Aufgabe, diesen Menschen zu helfen. In Darfur werden im Moment 3,7 Millionen Sudanesen vom Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen mit Lebensmitteln versorgt. Ohne diese Hilfe würden sie wahrscheinlich nicht überleben.
Grundlegend für die internationale Nahrungsmittelhilfe ist die sogenannte Nahrungsmittelhilfekonvention. Dieses internationale Abkommen legt die Bedingungen der Hilfe fest, es setzt Standards, umfasst verbindliche Produktlisten und enthält die Zusagen der Gebergemeinschaft. Die erste Nahrungsmittelhilfekonvention wurde 1967 verabschiedet. Damals hatten die westlichen Industrienationen zum Ziel, ihre Getreideüberschüsse sinnvoll für die Hungerbekämpfung in Entwicklungsländern einzusetzen. Inzwischen wurde das Übereinkommen mehrmals neu verhandelt. Seit 2001 steht eine solche Neuverhandlung aus. Herausforderungen wie die steigenden Nahrungsmittelpreise weltweit, die wachsende Anzahl an Naturkatastrophen, der vermehrte Anbau von Pflanzen zur Energiegewinnung und die Tatsache, dass es noch immer 850 Millionen hungernde Menschen auf der Welt gibt, verdeutlichen einen dringenden Handlungsbedarf. Bisher musste jedoch aufgrund divergierender Interessen der Geberländer die Neuregelung der Nahrungsmittelhilfe immer wieder verschoben werden. In 2008 läuft das gegenwärtige Abkommen aus. Damit besteht die Hoffnung, dass die dringend notwendige Neuverhandlung nun endlich in Angriff genommen werden kann.
Die gegenwärtige Nahrungsmittelhilfe muss reformiert werden. Das sagen nicht nur wir Grünen, sondern das sagen auch alle Experten: von NGOs über internationale Organisationen bis hin zu unseren zuständigen Ministerien. Wir fordern deswegen die Bundesregierung auf, sich bei den internationalen Verhandlungen im kommenden Jahr für eine Neuausrichtung der Nahrungsmittelhilfe einzusetzen. Wir brauchen eine Nahrungsmittelhilfe, die effektiv ist, die sich an den Problemen der betroffenen hungernden Menschen ausrichtet und die den Bogen von kurzfristiger Nothilfe zu langfristigen Ernährungssicherungsmaßnahmen schlägt.
Diese Forderungen sind zwar schon jetzt in Art. 1 der Nahrungsmittelhilfekonvention als Ziele benannt, nur gibt es - wie so oft - eine große Diskrepanz zwischen dem, was auf dem Papier steht, und dem, was in der Praxis geschieht. In der Realität wird leider immer wieder deutlich, dass sich Nahrungsmittelhilfe nicht primär an den Bedürfnissen derjenigen orientiert, die von Hunger und Armut am stärksten betroffen sind. Lassen Sie mich hierfür zwei Beispiele kurz anführen.
Erstens. Nahrungsmittelhilfe wird von den Industrienationen zum Teil noch immer als Instrument zur Außenwirtschaftsförderung benutzt, um eigene Überproduktionen kostengünstig in Übersee abzusetzen. Wir haben das im vorliegenden Antrag am Beispiel der sogenannten Monetarisierung aufgezeigt. Diese US-amerikanische Praxis der gebundenen Nahrungsmittelhilfe dient der Agrarlobby des Geberlandes, sie dient den amerikanischen Reedereien, die das - häufig noch subventionierte - Getreide aus den USA in die Entwicklungsländer verschiffen, und sie dient den US-amerikanischen NGOs, die diese Nahrungsmittel auf den lokalen Märkten der Entwicklungsländer zu Dumpingpreisen verkaufen, um aus den Einnahmen ihre Armutsbekämpfungsprogramme vor Ort zu finanzieren. Eine solche Praxis ist absurd. Sie beeinträchtigt die Agrarproduktion in den Empfängerländern negativ und führt schlimmstenfalls sogar dazu, dass die Existenzgrundlage von Kleinbauern und Händlern gefährdet wird.
Zweitens. Ein weiteres Beispiel verdeutlicht, dass sich Nahrungsmittelhilfe nicht am Bedarf ausrichtet, sondern abhängig ist von den Lebensmittelpreisen auf dem Weltmarkt. So stellen Geberländer - die Nahrungsmittelhilfe in Form von Naturalien leisten und nicht wie die EU in Form von Geld - immer dann ein bestimmtes Produkt als Nahrungsmittelhilfe bereit, wenn die Preise für dieses Produkt am niedrigsten sind. Andererseits reduzieren sie ihre Schenkungen, sobald die Preise wieder ansteigen. Dieses Vorgehen ist paradox, wenn wir bedenken, dass es sich eigentlich um eine Maßnahme handelt, die darauf abzielt, den ärmsten Ländern zu helfen.
Was wir brauchen ist Nahrungsmittelhilfe, die schnell verfügbar ist; die zu allererst den Menschen zukommt, die sie am dringendsten benötigen; die für jede Krisensituation ausreichend Nahrungsmittel bereitstellt, und zwar unabhängig von den Lebensmittelpreisen auf dem Weltmarkt; die verschiedene Instrumente beinhaltet, damit sie jederzeit flexibel auf den ausgemachten Bedarf reagieren kann.
Wir brauchen Nahrungsmittelhilfe, die die Qualität der Nahrungsmittel gewährleistet und den Ernährungsgewohnheiten der bedürftigen Menschen entspricht; die garantiert, dass keine gentechnisch veränderten Lebensmittel geliefert werden, wenn diese nicht erwünscht sind; die nicht als politisches Instrument missbraucht wird, um agrarische Überproduktionen aus dem eigenen Land kostengünstig abzusetzen; die keinen negativen Einfluss ausübt auf die Preise und Produktion von Lebensmitteln in den Empfängerländern; die nicht als Ersatz dient für andere Instrumente der Nothilfe, sondern komplementär mit anderen humanitären Aktivitäten abgestimmt wird. Und wir brauchen eine Nahrungsmittelhilfe, die in langfristige, wirtschaftliche Entwicklungs- und Armutsbekämpfungskonzepte integriert ist.
Für eine solche Nahrungsmittelhilfe setzen wir uns mit unserem Antrag ein. Dabei sind zwei grundlegende Erneuerungen entscheidend: Erstens. Inhaltlich fordern wir eine Nahrungsmittelhilfekonvention, die Bezug nimmt auf das Menschenrecht auf adäquate Nahrung gemäß Art. 11 des Internationalen Pakts für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte sowie auf die hiermit verbundenen freiwilligen Leitlinien der Welternährungsorganisation zur progressiven Umsetzung dieses Menschenrechts auf Nahrung.
Zweitens. Strukturell fordern wir eine deutliche Verbesserung der Steuerungsstruktur der Nahrungsmittelkonvention. Bisher besteht hier ein enormes Transparenz-, Partizipations- und Kontrolldefizit, das aufgehoben werden muss. Im Moment werden noch nicht einmal die Berichte der Treffen des Nahrungsmittelhilfekomitees öffentlich gemacht, und es gibt keine Mechanismen, mit denen überprüft wird, ob die Geberländer ihren Verpflichtungen nachkommen. Wichtige Interessenvertreter wie die Regierungen der Empfängerländer und die VN-Agenturen, also die Welternährungsorganisation und das Welternährungsprogramm, haben bisher keinerlei formale Möglichkeiten, in die Entscheidungsprozesse einbezogen zu werden. Dies muss sich ändern.
Ich bitte um Ihre Unterstützung unseres Antrags.